Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für John’s Firearms – Stand 22. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen John Albrecht Arko, handelnd unter John’s Firearms, Cunnersdorfer Straße 43a, 01824 Gohrisch OT Cunnersdorf (nachfolgend „Verkäufer“), und seinen Kunden. Sie gelten für Bestellungen über den Onlineshop www.johns-firearms.de sowie – soweit einbezogen – für Bestellungen per E-Mail, Telefon und im Ladengeschäft.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige gleichartige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf sie hingewiesen werden muss. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Unternehmers gelten nur, wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang. Vertragssprache ist Deutsch. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands.

§ 2 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen im Onlineshop ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Kunde kann Waren in den Warenkorb legen, seine Eingaben vor Absenden der Bestellung prüfen und berichtigen und die Bestellung anschließend über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ absenden.
  2. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen ab. Die unmittelbar danach automatisiert versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
  3. Bei gewöhnlichen Waren, die weder einer Erwerbsberechtigung noch einer Alters- oder Identitätsprüfung unterliegen, nimmt der Verkäufer das Angebot innerhalb von fünf Werktagen durch Versand der Ware an. Bei vereinbarter Selbstabholung erfolgt die Annahme durch eine ausdrückliche Bereitstellungs- oder Auftragsbestätigung. Bei elektronisch übermittelten Gutscheinen erfolgt die Annahme durch Bereitstellung oder Versand des Gutscheincodes.
  4. Bei erlaubnispflichtigen Waren und bei Waren, deren Abgabe nur an volljährige Personen zulässig ist, erfolgt die Annahme ausschließlich durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung nach erfolgreicher Prüfung der erforderlichen Erwerbsberechtigung, Volljährigkeit und Identität. Nach vollständigem Eingang der angeforderten Nachweise kann der Verkäufer das Angebot innerhalb von fünf Werktagen annehmen.
  5. Enthält eine Bestellung sowohl prüfungspflichtige als auch nicht prüfungspflichtige Waren, gilt für die gesamte Bestellung grundsätzlich das Annahmeverfahren für prüfungspflichtige Waren, sofern der Verkäufer die Bestellung nicht ausdrücklich in Teilbestellungen aufteilt.
  6. Dienstleistungs-, Reparatur-, Umbau- und Montageaufträge werden durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch eine individuell unterzeichnete Vereinbarung angenommen. Bei Bestellungen per E-Mail oder Telefon ergibt sich der Vertragsschluss aus dem jeweils übermittelten Angebot und der korrespondierenden Annahmeerklärung; bei prüfungspflichtigen Gegenständen erfolgt eine Annahme erst nach erfolgreicher Prüfung.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, wenn rechtliche, sicherheitsrelevante oder tatsächliche Zweifel an der Identität, Volljährigkeit, Erwerbsberechtigung, Lieferbarkeit oder zulässigen Verwendung bestehen. Wird ein Angebot nicht fristgerecht angenommen, gilt es als abgelehnt; bereits erhaltene Zahlungen werden unverzüglich und vollständig zurückerstattet.
  8. Die Bestelldaten und die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Rechtstexte werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Soweit ein Kundenkonto eingerichtet wurde, können die wesentlichen Bestelldaten dort zusätzlich eingesehen werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 3 Erwerbsberechtigung, Volljährigkeit und Identitätsprüfung

  1. Waffen, Munition, Schalldämpfer, wesentliche Waffenteile und sonstige erlaubnis- oder altersgebundene Gegenstände werden nur an Personen überlassen, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Erwerb berechtigt sind. Die auf der jeweiligen Produktseite angegebenen Erwerbs- und Altersvoraussetzungen sind Bestandteil des Angebots.
  2. Der Kunde hat die erforderlichen Nachweise vollständig, lesbar, gültig und in der vom Verkäufer angeforderten Form vorzulegen. Je nach Produkt können insbesondere Waffenbesitzkarte, gültiger Jagdschein, Munitionserwerbsschein, Sammler- oder Sportschützen-WBK, Waffenhandelserlaubnis sowie Personen-ID, Erlaubnis-ID und bei gewerblichen Erwerbern Firmen-ID aus dem Nationalen Waffenregister erforderlich sein.
  3. Die Nachweise können nach Weisung des Verkäufers per E-Mail, über einen bereitgestellten sicheren Übermittlungsweg oder im Original vorgelegt werden. Der Verkäufer darf die Nachweise manuell prüfen und ihre Gültigkeit über das Nationale Waffenregister oder bei der zuständigen Behörde verifizieren. Weitergehende Prüfpflichten und Anzeigevorgänge nach dem Waffenrecht bleiben unberührt.
  4. Fehlende Nachweise sind spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Aufforderung einzureichen. Erfolgt dies nicht oder ist die Berechtigung nicht nachweisbar, wird die Bestellung nicht angenommen. Eine bereits geleistete Zahlung wird vollständig und ohne Abzug eigener Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.
  5. Bei erlaubnispflichtigen Waren müssen Erwerbsberechtigter und tatsächlicher Empfänger identisch sein. Eine abweichende Rechnungsanschrift kann nach Prüfung zugelassen werden. Abweichend hiervon kann die Lieferung an einen vom Kunden benannten empfangsberechtigten Waffenhändler erfolgen, sofern dessen Berechtigung nachgewiesen ist und der weitere Erwerbsvorgang gesetzeskonform abgewickelt wird.
  6. Für Waren, die nur an Volljährige abgegeben werden dürfen, ist ein geeigneter amtlicher Identitäts- und Altersnachweis vorzulegen. Zusätzlich erfolgt bei der Zustellung eine Alters- oder Identitätsprüfung durch den eingesetzten Versanddienstleister. Eine Übergabe an Minderjährige, Nachbarn, sonstige Ersatzempfänger oder unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen, soweit die konkrete Versandart eine persönliche Übergabe verlangt.
  7. Fällt eine erforderliche Berechtigung vor der Übergabe weg oder ergeben sich nachträglich begründete Zweifel, darf der Verkäufer die Übergabe bis zur Klärung verweigern und vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht rechtzeitig nachgewiesen werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
  8. Bei Selbstabholung sind die angeforderten Originaldokumente und ein gültiges amtliches Ausweisdokument mitzuführen. Die Übergabe erfolgt erst nach abschließender Prüfung.

§ 4 Preise, Versandkosten und Zahlung

  1. Alle im Onlineshop angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Hinzu kommen die vor Abschluss der Bestellung ausgewiesenen Versand-, Identprüfungs-, Gefahrgut- oder sonstigen Lieferkosten.
  2. Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt. Für erlaubnispflichtige Waren werden ausschließlich Vorkasse per Banküberweisung oder Barzahlung bei Selbstabholung angeboten. Für andere Warengruppen können je nach Produkt insbesondere Vorkasse, PayPal, Klarna, Kreditkarte, Rechnung oder Finanzierung angeboten werden, soweit die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters die konkrete Ware zulassen.
  3. Soweit im Bestellvorgang nichts anderes angegeben ist, ist die Zahlung sofort fällig. Eine Belastung, Autorisierung oder Entgegennahme der Zahlung vor Vertragsannahme stellt für sich genommen noch keine Annahme der Bestellung dar. Kommt kein Vertrag zustande, wird der erhaltene Betrag unverzüglich über das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet, soweit nichts anderes kostenfrei vereinbart wird.
  4. Bei Sonderbestellungen, individuellen Umbauten oder nicht lagernden Waren kann eine individuell vereinbarte Anzahlung verlangt werden. Höhe, Fälligkeit und Erstattungsbedingungen ergeben sich aus der gesonderten Auftragsbestätigung.
  5. Finanzierungen und Ratenzahlungen können durch einen externen Finanzierungspartner erfolgen. Für den Finanzierungsvertrag gelten die dort bereitgestellten Bedingungen und gesetzlichen Verbraucherinformationen. Die gesetzlichen Rechte bei verbundenen Verträgen bleiben unberührt.
  6. Händlerpreise, Rabatte und Sonderkonditionen gelten nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Ein Anspruch auf die dauerhafte Gewährung früher eingeräumter Konditionen besteht nicht.

§ 5 Lieferung, Versand und Selbstabholung

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift innerhalb Deutschlands. Maßgeblich sind die im Onlineshop und vor Abgabe der Bestellung angezeigten Lieferbeschränkungen, Versandkosten und Lieferzeiten.
  2. Gewöhnliche Waren werden grundsätzlich mit DHL versandt. Waffen werden je nach rechtlicher Einstufung und Versandanforderung durch einen geeigneten Overnight-Kurierdienst oder mit einer zulässigen Identzustellung versandt. Munition und sonstiges Gefahrgut werden ausschließlich über einen hierfür geeigneten Spezial- oder Overnight-Kurierdienst befördert.
  3. Lagerware ist regelmäßig innerhalb von ein bis drei Werktagen versandfertig. Bestellware ist regelmäßig innerhalb von fünf bis zehn Werktagen versandfertig, sofern sie beim Lieferanten verfügbar ist. Maßgeblich bleibt die konkrete Lieferzeitangabe beim Artikel oder in der Auftragsbestätigung. Ein bestimmter Kalendertag ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als fester Liefertermin bestätigt wurde.
  4. Bei Bestellware steht die Lieferpflicht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die ausbleibende Lieferung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet bereits geleistete Zahlungen unverzüglich.
  5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Verbrauchern entstehen allein wegen einer vom Verkäufer veranlassten Teillieferung keine zusätzlichen Versandkosten.
  6. Packstationen können ausschließlich für gewöhnliche, nicht alters- oder erlaubnisgebundene Waren genutzt werden. Lieferungen an Postfächer sind ausgeschlossen. Prüfungspflichtige Waren werden nur an die bestätigte Anschrift des berechtigten Empfängers oder an einen bestätigten Waffenhändler versandt.
  7. Scheitert eine angekündigte persönliche Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder wird eine Sendung aufgrund einer vom Kunden verschuldeten unrichtigen Anschrift zurückgesandt, kann der Verkäufer die tatsächlich erforderlichen Kosten eines erneuten Versands verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
  8. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach den gesetzlichen Vorschriften über. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Dritten über, soweit gesetzlich zulässig.
  9. Selbstabholung ist nach Bereitstellungsbestätigung und Terminabstimmung möglich. Prüfungspflichtige Waren werden nur gegen Vorlage der erforderlichen Originalnachweise und eines gültigen amtlichen Ausweises übergeben.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
  2. Gegenüber Unternehmern bezieht sich der Eigentumsvorbehalt ausschließlich auf die konkrete Forderung aus dem jeweiligen Auftrag; ein erweiterter oder verlängerter Eigentumsvorbehalt wird nicht vereinbart.

§ 7 Gutscheine

  1. Wertgutscheine können im Onlineshop und – soweit technisch vorgesehen – im Ladengeschäft eingelöst werden. Die Einlösung für erlaubnis- oder altersgebundene Waren setzt unabhängig vom Gutschein die vollständige Erfüllung aller gesetzlichen Erwerbsvoraussetzungen voraus.
  2. Gutscheine werden ohne zusätzliche vertragliche Befristung ausgegeben. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften bleiben unberührt. Restguthaben bleibt bis zur vollständigen Einlösung oder bis zum Eintritt der gesetzlichen Verjährung erhalten.
  3. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts erfolgt nicht, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht. Reicht der Gutscheinwert für die Bestellung nicht aus, kann der Differenzbetrag mit einer angebotenen Zahlungsart beglichen werden.

§ 8 Dienstleistungen, Reparaturen und individuelle Umbauten

  1. Der Verkäufer bietet insbesondere Zielfernrohrmontage, Einschießen, Laufkürzung, Gewindeschneiden, individuelle Waffenumbauten und Reparaturen an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Kostenvoranschlag und der Auftragsbestätigung.
  2. Der Kunde versichert, zum Besitz und zur Überlassung der übergebenen Gegenstände berechtigt zu sein. Er hat die hierfür erforderlichen Unterlagen auf Verlangen vorzulegen. Der Verkäufer darf Aufträge ablehnen oder unterbrechen, wenn die rechtliche Zulässigkeit, technische Sicherheit oder erforderliche Dokumentation nicht feststeht.
  3. Kostenvoranschläge sind kostenfrei, sofern vorab nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird. Zeigt sich während der Arbeit, dass der veranschlagte Aufwand wesentlich überschritten wird oder zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, wird der Verkäufer vor Fortsetzung die Zustimmung des Kunden einholen, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr oder zur Sicherung des Gegenstands erforderlich ist.
  4. Individuelle Arbeiten werden erst nach ausdrücklicher Freigabe des Kunden begonnen. Soweit ein Fernabsatzvertrag über Dienstleistungen vorliegt und vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen und die gesetzlich erforderlichen Kenntnisbestätigungen abgeben.
  5. Bei Waren, die erst durch Auswahl oder Bearbeitung des Kunden eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein. Hierüber wird der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung produkt- oder auftragsbezogen informiert. Die bloße Auswahl einer üblichen Standardvariante führt nicht automatisch zu einem Ausschluss.
  6. Für die Abnahme werkvertraglicher Leistungen und für Mängelrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein bestimmtes Schuss- oder Treffpunktverhalten wird nur geschuldet, wenn dies unter Angabe der verwendeten Waffe, Optik, Montage, Munition und Prüfbedingungen ausdrücklich vereinbart und dokumentiert wurde.

§ 9 Gebraucht- und Kommissionswaren

  1. Gebrauchte Waren werden mit den im Angebot beschriebenen Gebrauchsspuren, bekannten Mängeln und Besonderheiten verkauft. Übliche, dem Alter und der bisherigen Nutzung entsprechende Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar, soweit sie zutreffend beschrieben und wirksam als vereinbarte Beschaffenheit einbezogen wurden.
  2. Bei Kommissionswaren tritt gegenüber dem Käufer stets John’s Firearms als Verkäufer und Vertragspartner auf. Etwaige interne Vereinbarungen mit dem bisherigen Eigentümer berühren die Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht.
  3. Abweichungen einer gebrauchten Ware von den objektiven gesetzlichen Anforderungen werden gegenüber Verbrauchern nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert wurde und die konkrete Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart hat.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren kann gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden. Die Verkürzung gilt nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens auf sie hingewiesen wurde und sie im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart hat; die bloße Einbeziehung dieser AGB genügt hierfür nicht.
  5. Die Verkürzung nach Absatz 4 gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei übernommenen Garantien, bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie in weiteren gesetzlich zwingenden Fällen.

§ 10 Mängelrechte und Garantien

  1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Waren mit digitalen Elementen, insbesondere vernetzte Optik- oder Wärmebildprodukte, bleiben die gesetzlichen Vorschriften über Funktionalität, Kompatibilität, Aktualisierungen und Mängelrechte unberührt.
  2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen und gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BGB, für gesetzliche Rückgriffsansprüche, bei Arglist, übernommenen Garantien oder für Ansprüche, die nach § 11 dieser AGB unbeschränkt bestehen.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, bleiben die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unberührt. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Rüge, gilt die Ware in dem gesetzlich bestimmten Umfang als genehmigt.
  4. Herstellergarantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich beim Produkt angegeben sind. Sie treten neben die gesetzlichen Mängelrechte und beschränken diese nicht.
  5. Vor der Rücksendung von Waffen, Munition, Zündhütchen oder sonstigem Gefahrgut wegen eines Mangels ist der Verkäufer zu kontaktieren, damit ein gesetzes- und transportkonformer Rückweg abgestimmt werden kann. Die gesetzlichen Regeln über die Kostentragung bei berechtigten Mängelansprüchen bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  4. Die Haftungsbeschränkungen berühren nicht die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln und gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

§ 12 Reservierungen, Inzahlungnahme und Sondervereinbarungen

  1. Reservierungen werden erst mit ausdrücklicher Bestätigung verbindlich und gelten nur für den darin genannten Zeitraum. Eine Reservierung ist noch kein Kaufvertrag, sofern in der Bestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
  2. Die Inzahlungnahme von Waffen oder anderen Gegenständen erfolgt ausschließlich nach individueller Prüfung, rechtlicher Zulässigkeitskontrolle und gesonderter Vereinbarung. Angaben zu einem möglichen Wert sind bis zur abschließenden Bestätigung unverbindlich.
  3. Für nicht lagernde Waren, Vorbestellungen und individuell konfigurierte Waffen gelten ergänzend die Angaben der jeweiligen Auftragsbestätigung. Gesetzliche Erwerbs- und Übergabevoraussetzungen bleiben stets vorbehalten.

§ 13 Anwendbares Recht und Verbraucherstreitbeilegung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
  2. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. John’s Firearms ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.